Regelleistungen

 

 

 

Alle im Akutbereich tätigen künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten sollten sich die OPS-301/Version ab 2004/Text Ziffer 9-401.4 bei http://www.dimdi.de ansehen und die Ziffer auch benutzen!

Der erfolgreichen Abbildung und Codierung künstlerisch-therapeutischer Leistungen sind seit 2002 große Anstrengungen bezüglich Vernetzungsarbeit und Studienrecherche vorausgegangen.

In den Operationenschlüssel (der Operationenschlüssel OPS beschreibt die ICD-10-Diagnosen und die dazugehörigen Maßnahmen/ Tätigkeiten) wurden tatsächlich künstlerisch-therapeutische Dienstleistungen aufgenommen! OPS-301 enthält neu Kunst- und Musiktherapie.  Wer sich unter www.dimdi.de durchklickt zu OPS 301/Version ab 2004/Text Ziffer 9-401.4, kann sich die Abrechnungsziffer selbst ansehen.

 

Weiter:

Diese Abrechnungsziffer, die Anfang 2003 sozusagen „auf Vorschuss“ erteilt wurde und seit 2005 fest im OPS verankert ist, ist eine direkte Folge der Resolution "Resolution zur Stärkung der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus". Auch die sechs musiktherapeutischen Verbände der Kasseler Konferenz (KK) gehörten zu den 145 Verbänden mit insgesamt weit über 1 Million (!) Mitgliedern, die die Resolution unterzeichnet haben und die bei DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) eingereicht wurde. Die weitere gesundheitspolitische Arbeit wurde dann allerdings - aus Gründen der Ehrlichkeit muß es so gesagt werden - vor allem von Verbänden aus den Bereichen Bildende Kunst und Tanz und Bewegung geleistet, und hier ist an erster Stelle Bettina Kunzmann (Diplom-Kunsttherapeutin, Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie DFKGT) für die kontinuierliche Bearbeitung der Thematik zu danken.

 

Nach dem Einbringen der Resolution 2002 war die nächste große Aufgabe, Angaben zu Relevanz, Häufigkeit, Kosten, der Unterscheidbarkeit und der Eigenständigkeit zu erbringen. Durch zwei große Erhebungen des DFKGT und des BVAKT (Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie) konnten Statistiken erarbeitet werden, die stellvertretend für ALLE den Künstlerischen Therapien zu Verfügung gestellt wurden.

Frau Kunzmann nahm Kontakt zu Dr. David Aldridge (Lehrstuhl für Qualitative Forschung, Institut für Musiktherapie, Uni Witten/Herdecke) auf, der vor allem bei der Studienrecherche für Anträge auf Aufnahme der Künstlerischen Therapien in AWMF-Leitlinien[1] sehr hilfreich war, indem er auch Studien kostenlos zur Verfügung gestellt hat!

Mittlerweile können neben der o. g. direkten Ziffer weitere Abrechnungsziffern von Künstlerischen Therapien (Kunsttherapie, Musiktherapie u.a.) im klinischen Akutbereich genutzt und damit diese Leistungen abgerechnet werden.

 

Die feste Verankerung der Prozedur 9-401.4 im OPS heisst jedoch nicht, dass sie absolut "sicher" ist, denn bei jeder neuen Überarbeitung kann diese Ziffer rausfliegen. Daher ist es wichtig, dass die Ziffer auch benutzt wird. Alle im Akutbereich tätigen Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten sollten von der Ziffer wissen! Sie sollten ihre Klinikchefs ansprechen und in der Verwaltung nachforschen, ob die Ziffern benutzt werden.

 

Fallpauschalen - die berufspolitischen Auswirkungen des neuen Abrechnungssystems

lt. Art. 4 Gesundheitsreformgesetz 2000

 

Mit der neuen Regelung kann es sich dahin entwickeln, dass Fallpauschalen (DRGs = Disease Related Groups) auch im ambulanten Bereich eingeführt werden. Grundlage dafür - und auch in anderen Bereichen wie Psychiatrie u.a. - wird der vorhandene Katalog aus dem Akutkrankenhaus-Bereich sein. Es ist von außerordentlicher Bedeutung, dass die Künstlerischen Therapien bereits dort abgebildet sind. Der Erfolg rechtfertigt nachträglich das phasenweise workoholic-artige Arbeiten - immer unter enormem Zeitdruck - von Einzelpersönlichkeiten insbesondere im DFKGT und BVAKT ….

 

Allerdings wird die Arbeitsbelastung nicht weiter so konzentriert auf Einzelne sein dürfen, das notwendige Engagement muß auf mehr Schultern verteilt werden. Es ist verständlich, dass sich Frau Kunzmann nach fast 5jährigem „Dauerlauf“ aus der Arbeit der AG DRG FKT zurückzieht. Die Einführung der DRGs in die Psychiatrie, Psychosomatik, Pädiatrie usw. lässt schon jetzt erneut einen riesigen Arbeitsaufwand für die psychosozialen Verbände erkennen.

 

 

Verfasserinnen: Cornelia Notholt (BVAKT) und Ilse Wolfram (BVM)



[1] In der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) sind derzeit 151 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin zusammengeschlossen. Infos: www.awmf-online.de