Erste
Konsensbildung zum Berufsbild
Eine
verbandsübergreifende Arbeit der Kasseler Delegierten
Wegen seiner zentralen
Bedeutung widmeten 15 Verbandsdelegierte unter der Gesprächsleitung eines
Moderators dem Thema "Berufsbild für Musiktherapeuten" nach längerem
Vorlauf eine eintägige Diskussion am 6. November 2004.
Grundlage waren
die vorher formulierten Sichtweisen aller Verbände anhand von vierzehn (14) für
wesentlich gehaltenen Stichpunkten. Die "Thesen der Kasseler Konferenz
zur Musiktherapie" erwiesen sich in der Diskussion erneut als wertvolle
grundlegende Verständigungsbasis.
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus AMA, SAMT und den Verbänden möchten mit
diesen Konsensformulierungen einen
konstruktiven Beitrag in alle musiktherapeutischen Felder hinein leisten.
Angesichts des Weges, der zur Anerkennung des Berufes noch zu leisten ist,
sind den Delegierten Rückmeldungen
innerhalb des nächsten Jahres willkommen!
1.
Personelle Voraussetzung für die Berufsausübung
Voraussetzung für
die Ausübung des Berufes des Musiktherapeuten ist eine abgeschlossene
Ausbildung auf der Grundlage konsensualer Standards.
Folgende inhaltliche
Schwerpunkte sind verbindlich für alle Ausbildungen:
Kommentar
des Plenums: Würdigung
der ausführlichen Beschreibung, die eine akzeptierte Arbeitsgrundlage
darstelle.
2.
Eingangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Mindestvoraussetzung
Anmerkung:
Ursprünglich
beinhaltete musiktherapeutische Eignung auch den Punkt „spürbares
Entwicklungspotential“. Staatliche Ausbildungen dürfen die persönliche
Eignung jedoch nicht bewerten, da es schwierig sei, diese zu objektivieren.
Dennoch wird die Eignung der Bewerber auch hier berücksichtigt, jedoch mit
anderen Formulierungen.
3.
Berufsfelder
Musiktherapeuten
arbeiten institutionell gebunden oder selbständig in den Berufsfeldern
Gesundheits- und Sozialwesen, Bildungs- und Beratungswesen (z.B. Wirtschaft).
Weiterhin sind sie in Forschung, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit tätig.
4.
Tätigkeitsfelder
Musiktherapeuten
sind im kurativen, rehabilitativen und präventiven Bereich tätig, und
arbeiten übungszentriert/funktional, erlebniszentriert/kreativ und
konfliktzentriert-aufdeckend.
Therapien finden in
Einzel- und Gruppentherapien statt. Auch das soziale Umfeld kann mit
einbezogen werden.
5.
Spezifische Merkmale
Musik als
zentrales Wahrnehmungs-, Begegnungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfeld ermöglicht
Veränderung, Reifung und Wachstum.
6.
Aufgaben
In
Abhängigkeit vom Handlungsauftrag wird der Ist-Zustand benannt. Ausgehend
davon werden Handlungsziele und –Konzepte entwickelt. Dabei muss das
Handlungskonzept reflektiert und dem Entwicklungsprozess angepasst werden.
7.
Fortbildung
Fortbildung soll regelmäßig
sowohl fachspezifisch (d.h. musiktherapeutisch, psychotherapeutisch, künstlerisch)
als auch in ergänzenden Bereichen (menschenkundlich, medizinisch, sozial u.a.)
stattfinden. Evtl. Vorgaben der Berufsverbände sind zu beachten.
Anmerkung:
Die
zugehörige Stichwortkarte wurde im Laufe der Diskussion geändert von ursprünglich
„Fortbildung/Weiterbildung“ in „Fortbildung“.
„Weiterbildung“
wird dem Stichwort (1) „Personelle Voraussetzungen für die Berufsausübung“
zugeordnet.
Begründung:
Fortbildung und Weiterbildung sind zwei grundverschiedene Sachverhalte.
Fortbildung kann verlangt werden und ist in vielen Arbeitszusammenhängen
sogar verpflichtend. Weiterbildung ist nicht verpflichtend und liegt im
Bereich der eigenen Entscheidung.
8.
Ethik
MusiktherapeutInnen
sind der Einhaltung des Ethikkodexes der KK verpflichtet (worüber eine
gemeinsame Ethikkommission wacht).
9. Berufsentwicklung
Der Beruf entwickelt
sich zu Eigenständigkeit durch qualitätssichernde Maßnahmen (Dokumentation,
Evaluation, Organisation, Netzwerke) in Forschung, Lehre und klinischer und
beratender Praxis und in Wechselwirkung mit äußeren Rahmenbedingungen.
Der Beruf wird
verstanden als eigenständiger Heilberuf, der das bestehende Gesundheitswesen
sowie das Sozial- und Bildungswesen um den nonverbalen und
kreativtherapeutischen Ansatz bereichert.
Der Berufsabschluss, der
dem B.A. mindestens vergleichbar ist, wird erreicht in privatrechtlichen
Ausbildungen und staatlichen Studiengängen.
Anmerkung:
Es wird auf die klinische Dimension des Berufs hingewiesen. In der beratenden
Tätigkeit (s. Punkt 3) ist der Beruf nicht als Heilberuf zu verstehen.
11. Menschenbild
Musiktherapie
versteht den Menschen in einem humanistischen Sinne als bio-psycho-soziales
Wesen in einem ökologischen und gesellschaftlichen Kontext.
12.
Interdisziplinäre Kooperations-Kompetenz
Interdisziplinäre
Kooperations-Kompetenz zeigt sich in der Teamfähigkeit mit kooperierenden
Fachdisziplinen (Gesundheits- und Sozialwesen, Bildungs- und Beratungswesen,
Forschung, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit). Sie setzt das Erkennen der
eigenen Grenzen und Respekt vor Arbeitsweisen anderer sowie Transparenz im
Darstellen der eigenen Tätigkeit voraus.
13.
Supervision
Supervision soll regelmäßig
in Form von Einzel- und/oder Gruppensupervision, als Team- und /oder
klientenbezogene Supervision wahrgenommen werden. Sie dient der Reflexion
konzeptioneller, didaktischer, inhaltlicher und institutioneller Fragen sowie
der Reflexion der Therapeutenpersönlichkeit und seiner Handlungskompetenzen
zum Zwecke der Sicherstellung einer qualifizierten musiktherapeutischen
Behandlung. Evtl. Vorgaben der DGSv und/oder der Berufsverbände sind zu
beachten.
14.
Selbsterfahrung
Für
den Bereich „Selbsterfahrung“ s. auch Punkt 1:
Anmerkungen:
Wie steht es mit Biographiearbeit? Diese ist im Punkt „persönlichkeitsbezogene
Selbsterfahrung“ enthalten. Der Zweck ist dasselbe, das Erkennen von Möglichkeiten,
Behinderungen und
Grenzen der eigenen Handlungskompetenz. Dies kann, muss aber nicht im Sinne
einer tiefenpsychologischen Selbsterfahrung (Biographiearbeit) sein.
Wo
bleibt der Begriff Lehrtherapie? Die Lehrtherapie ist auch nicht in der AMA
Konsens. Der AMA-Vertreter weist auf die Schwierigkeiten der staatlichen
Studiengänge hin, auf Selbsterfahrung zu verpflichten. Der Begriff
„Selbsterfahrung“ ist neutraler, und beinhaltet somit die verschiedenen
Selbsterfahrungsformen aller Ausbildungen (AMA, SAMT) in Deutschland.
Die
vorgesehenen Voraussetzungen zur Registrierung durch die EMTC sehen Einzel-
und Gruppenselbsterfahrung vor. Die Kasseler Konferenz bittet, dies
umzuwandeln in „und / oder“.